Schriftliches Gefahrabwendungskonzept und Protokoll des Ortstermins

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Im Gefahrabwendungskonzept/Protokoll des Ortstermins

  • hält KommRisk die aus dem Ortstermin/Fragebogen gewonnenen Erkenntnisse fest,
  • identifiziert und bewertet KommRisk die konkret festgestellten Gefahren,
  • bestimmt KommRisk den rechtlichen Rahmen der Nutzung, beurteilt dessen rechtliche Wirksamkeit (so sind z.B. Ortssatzungen, die auch für Gewässeflächen gelten sollen, unwirksam) und schlägt vor, welche rechtlich zulässige Regelungsform gewählt werden kann,
  • ermittelt KommRisk, ob und welche Haftungsprivilegierungen gelten,
  • empfiehlt KommRisk die notwendigen Gefahrabwendungsmaßnahmen und begründet, warum sie in rechtlicher Hinsicht geboten sind,
  • begründet KommRisk, warum bestimmte Gefahrabwendungsmaßnahmen unter den gegebenen Umständen nicht erforderlich sind (z.B. Wasseraufsicht),
  • gibt KommRisk genau vor, welche Gefahrabwendungsmaßnahmen wo (Situierung und Ausführung) und wie (Schilderdesign, Schilderinhalte etc.) zu treffen sind,
  • empfiehlt KommRisk notwendige inhaltliche Änderungen (unter Vorgabe ausformulierter Vorschläge) der Benutzungsregeln,
  • prüft KommRisk Verträge mit Dritten (Kiosk, externe Wasseraufsicht etc.) und deren Versicherungsschutz, um den rechtssicheren Risikotransfer von der Kommune auf den Dritten zu gewährleisten,
  • benennt KommRisk Umstände, aus denen sich die KommRisk-Expertise ableiten lässt, um zu dokumentieren, dass die Kommune das „ex-ante“ Urteil an einen externen Dritten vergeben hat, der darauf spezialisiert ist,
  • beschreibt KommRisk, die Maßnahmen, die die Kommune zu treffen hat, so, dass sie ohne juristische Vorkenntnisse umgesetzt werden können,
  • sind die zu treffenden Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen im Text so kenntlich gemacht, dass es zur konkreten Umsetzung nicht der Lektüre des ganzen Gefahrabwendungskonzepts/Protokolls bedarf,
  • hat KommRisk neben den umzusetzenden Maßnahmen Textfelder eingefügt, in denen die Kommune die Erledigung dokumentieren kann. Das so vervollständigte Konzept/Protokoll ist (neben der Abnahme durch KommRisk) der Nachweis der konzeptkonformen Umsetzung im Haftungsfall.

Sicherheitskonzepte: Warum von KommRisk?

Wir lassen die Kirche sprichwörtlich „im Dorf“. Unser Anspruch ist es, Haftungsrisiken soweit als möglich auszuschließen und gleichzeitig beliebte Attraktionen, wie z.B. Badeinseln und -stege, zu erhalten.

Die Gefahrabwendung und Exkulpation der kommunalen Entscheidungsträger bedarf in aufwendig und kompliziert gelagterten Fällen, wie Badeplätzen, offenen Wasserflächen in Städten und Gemeinden etc., einer eingehenden rechtlichen Prüfung und Begründung, die nur spezialisierte Juristen leisten können (zur KommRisk-Expertise).

Denn Juristen*innen (Gerichte) urteilen über die Haftung bzw. strafrechtliche Veranwortung der kommunalen Entscheidungsträger.

KommRisk-Sicherheitskonzepte sind von Juristen für Juristen!

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