Ausführliches Angebot mit Leistungsbeschreibung und Kostenschätzung

Sicherheitskonzepte

Rechtsverteidigung

Akademie für die öffentliche Hand

Im schriftlichen Angebot legt

  • KommRisk die grundsätzlichen Ziele des Sicherheitskonzepts (Unfallvermeidung und Exkulpation) fest,
  • positioniert sich KommRisk zu möglichen weiteren Zielen der Kommune (z.B. keine Wasseraufsicht) und ihrer Erreichbarkeit,
  • beschreibt KommRisk, welche Schritte für die Erstellung eines KommRisk-Sicherheitskonzepts erforderlich sind,
  • nennt KommRisk die für eine freihändige Vergabe notwendigen Alleinstellungsmerkmale,
  • schätzt KommRisk die zu erwartenden Kosten und begründet den Kostenanschlag,
  • bietet KommRisk an, die Inhalte des Angebots im Stadt- oder Gemeinderat zu präsentieren, um die Bürgermeister*innen bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Wird der Auftrag erteilt übersendet KommRisk einen ausführlichen Fragebogen zu den tatsächlichen und rechtlichen Umständen, die für das Sicherheitskonzept entscheidend sind sowie eine Vergütungsvereinbarung, in der die Modalitäten der Abrechnung geregelt werden.

Sicherheitskonzepte: Warum von KommRisk?

Wir lassen die Kirche sprichwörtlich „im Dorf“. Unser Anspruch ist es, Haftungsrisiken soweit als möglich auszuschließen und gleichzeitig beliebte Attraktionen, wie z.B. Badeinseln und -stege, zu erhalten.

Die Gefahrabwendung und Exkulpation der kommunalen Entscheidungsträger bedarf in aufwendig und kompliziert gelagterten Fällen, wie Badeplätzen, offenen Wasserflächen in Städten und Gemeinden etc., einer eingehenden rechtlichen Prüfung und Begründung, die nur spezialisierte Juristen leisten können (zur KommRisk-Expertise).

Denn Juristen*innen (Gerichte) urteilen über die Haftung bzw. strafrechtliche Veranwortung der kommunalen Entscheidungsträger.

KommRisk-Sicherheitskonzepte sind von Juristen für Juristen!

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