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KommRisk vertritt Kommunen im Zusammenhang mit der Abwehr von Schadenersatzansprüchen vor den Zivilgerichten.

KommRisk berät und vertritt aber auch Kommunen in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten, wenn die Anspruchssteller entweder Amtshaftungsklagen durch einen Verwaltungsprozess vorbereiten oder sie (neben den Schadenersatzansprüchen) öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsansprüche geltend machen.

Neuerdings in den Fokus gerückt ist die Strafverteidigung der kommunalen Entscheidungsträger und der kommunalen Bediensteten. KommRisk schaltet sich schon während des Ermittlungsverfahrens ein und arbeitet – soweit erforderlich – mit erfahrenen Strafverteidigern zusammen. 

KommRisk hat erst kürzlich zu Gunsten kommunaler Entscheidungsträger Freisprüche (wegen vermeintlicher Unterschlagung/Veruntreuung) bzw. Verfahrenseinstellungen (wegen vermeintlicher Verletzung von Räum- und  Streupflichten) erwirkt.

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