Als optionale Leistungen bietet KommRisk an, die Kommunen, die ein Sicherheitskonzept beauftragt haben, über Änderungen in der Rechtsprechung zu informieren und im Bedarfsfall Empfehlungen auszusprechen, die durch die Rechtsprechungsänderungen veranlasst sind.
KommRisk-Leistungen im Detail
Sicherheitskonzepte: Warum von KommRisk?
Wir lassen die Kirche sprichwörtlich „im Dorf“. Unser Anspruch ist es, Haftungsrisiken soweit als möglich auszuschließen und gleichzeitig beliebte Attraktionen, wie z.B. Badeinseln und -stege, zu erhalten.
Die Gefahrabwendung und Exkulpation der kommunalen Entscheidungsträger bedarf in aufwendig und kompliziert gelagterten Fällen, wie Badeplätzen, offenen Wasserflächen in Städten und Gemeinden etc., einer eingehenden rechtlichen Prüfung und Begründung, die nur spezialisierte Juristen leisten können (zur KommRisk-Expertise).
Denn Juristen*innen (Gerichte) urteilen über die Haftung bzw. strafrechtliche Veranwortung der kommunalen Entscheidungsträger.