Abnahme der empfohlenen Maßnahmen

KommRisk I Rechtssicher agieren I Risiken minimieren I Rechtlich informieren

Bei der Abnahme

  • überprüft KommRisk, ob die Kommune alle Maßnahmen, wie empfohlen, umgesetzt hat (Ausführung, Inhalte, Situierung),
  • benennt KommRisk etwaige Umsetzungsdefizite und ihre Behebung,
  • bestätigt KommRisk (nach ihrer Prüfung) schriftlich die konzeptkonforme Umsetzung aller Maßnahmen.
  • Die Abnahme erfolgt auf Wunsch entweder „vor-Ort“ oder durch Prüfung einer nachweiskräftigen Lichtbilddokumentation.

Sicherheitskonzepte: Warum von KommRisk?

Wir lassen die Kirche sprichwörtlich „im Dorf“. Unser Anspruch ist es, Haftungsrisiken soweit als möglich auszuschließen und gleichzeitig beliebte Attraktionen, wie z.B. Badeinseln und -stege, zu erhalten.

Die Gefahrabwendung und Exkulpation der kommunalen Entscheidungsträger bedarf in aufwendig und kompliziert gelagterten Fällen, wie Badeplätzen, offenen Wasserflächen in Städten und Gemeinden etc., einer eingehenden rechtlichen Prüfung und Begründung, die nur spezialisierte Juristen leisten können (zur KommRisk-Expertise).

Denn Juristen*innen (Gerichte) urteilen über die Haftung bzw. strafrechtliche Veranwortung der kommunalen Entscheidungsträger.

KommRisk-Sicherheitskonzepte sind von Juristen für Juristen!

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