Ausführliches KommRisk-Rechtsgutachten

Sicherheitskonzepte

Rechtsverteidigung

Akademie für die öffentliche Hand

Das abschließende Rechtsgutachten (ca. 80 Seiten)

  • erstellt KommRisk nachdem das Gefahrabwendungskonzept einen gewissen Zeitraum „gelebt“ wurde,
  • gibt wieder, ob sich die empfohlenen Maßnahmen bewährt haben oder aufgrund der Erfahrungen weitere Maßnahmen geboten sind,
  • gibt vor, welche laufenden Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht zukünftig erforderlich sind,
  • enthält eine vertiefte Darstellung der einschlägigen rechtlichen Prämissen,
  • dient zusammen mit den anderen Leistungsbausteinen der Exkulpation der Kommunen, ihrer Entscheidungsträger und Bediensteten, also dem Nachweis, dass die Kommune das ihr obliegende „ex-ante“ getroffen und alles Mögliche und Zumutbare unternommen hat, um die gebotenen Gefahrabwendungsmaßnahmen zu ermitteln und umzusetzen.

Sicherheitskonzepte: Warum von KommRisk?

Wir lassen die Kirche sprichwörtlich „im Dorf“. Unser Anspruch ist es, Haftungsrisiken soweit als möglich auszuschließen und gleichzeitig beliebte Attraktionen, wie z.B. Badeinseln und -stege, zu erhalten.

Die Gefahrabwendung und Exkulpation der kommunalen Entscheidungsträger bedarf in aufwendig und kompliziert gelagterten Fällen, wie Badeplätzen, offenen Wasserflächen in Städten und Gemeinden etc., einer eingehenden rechtlichen Prüfung und Begründung, die nur spezialisierte Juristen leisten können (zur KommRisk-Expertise).

Denn Juristen*innen (Gerichte) urteilen über die Haftung bzw. strafrechtliche Veranwortung der kommunalen Entscheidungsträger.

KommRisk-Sicherheitskonzepte sind von Juristen für Juristen!

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