Planer

KommRisk I Rechtssicher agieren I Risiken minimieren I Rechtlich informieren

KommRisk für Planungsbüros und Architekten

Wesentliche Anforderungen an die Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten werden nicht immer durch allgemein anerkannte Regeln der Technik vorgegeben. Dies gilt vor allem für kommunale Bäder mit Pflanzklärung („Naturbäder“). Die Bestimmung dessen, was zur Gefahrenabwehr in solchen Fällen planerisch geboten ist, wird von Planungsbüros und Architekten meist nicht berücksichtigt.

Viele Kommunen engagieren KommRisk deshalb schon beim Neubau/Umbau kommunaler Bäder etc., um verkehrssicherungspflichtwidrige Planungen zu vermeiden, die später aufwändig korrigiert werden müssen.

Diverse Planungsbüros/Architekten ziehen KommRisk zur Planung von vornherein als Subunternehmer hinzu.

Sicherheitskonzepte I Begleitung der Planung

KommRisk unterstützt Kommunen und Planer bei der Planung und Gestaltung kommunaler Bäder überall dort, wo allgemein anerkannte Regeln der Technik lückenhaft sind oder gar fehlen.

Beratungsleistungen im planerischen Kontext erbringt KommRisk als Auftragnehmer der Kommune oder Subunternehmer des Planungsbüros.

Bei der Vergabe ist zu beachten, dass es sich bei den Beratungsleistungen von KommRisk um Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) handelt.

KommRisk I
Kommunales Risikomanagement I
aus einer Hand

KommRisk I Dr. Krafft I Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 

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