KommRisk I News

KommRisk I Rechtssicher agieren I Risiken minimieren I Rechtlich informieren

NEU I KommRisk I Sicherheitskonzepte I Veranstaltungen

KommRisk hat sein Angebotsspektrum erweitert und erstellt Sicherheitskonzepte für (kommunale) Veranstaltungen, wie z.B. Stadt- und Dorffeste, Märkte und Umzüge. Es ist uns wichtig, dass diese Veranstaltungen nach wie vor stattfinden und nicht abgesagt werden, weil die kommunalen Entscheidungsträger oder Veranstalter befürchten, sich damit unvertretbarer Haftungsrisiken auszusetzen. Absagen sind keine adäquate Antwort auf Bedrohungslagen. KommRisk erstellt und prüft nicht nur Sicherheitskonzepte, sondern macht auch konkrete Vorgaben, welche Sicherheitsmaßnahmen konkret zu ergreifen sind. Wir arbeiten dabei eng mit einer renommierten und erfahrenen Sicherheitsfirma zusammen, die uns bei fachtechnischen Fragestellungen unterstützt.

Die ersten Aufträge für KommRisk I Sicherheitskonzepte I Veranstaltungen sind schon abgeschlossen (zum Beispiel Faschingszug) bzw. werden gerade bearbeitet (Ostermärkte, Kirchweihfeste, Kinderfeste, Weihnachtsmärkte etc.).


Januar 2025 I KommRisk I DRA: Tagung Staatshaftungsrecht – Deutsche Richterakademie

Vom 13.01.2025 bis 17.01.2025 veranstaltet der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts eine Tagung zum Thema Staatshaftungsrecht bei der Deutschen Richterakademie. Wie schon in den Jahren zuvor referiert Rechtsanwalt Dr. Georg Krafft zum Thema Verkehrssicherungspflichten der Kommunen. Weitere Referenten sind Herr Dr. Itzel (Vorsitzender Richter am OLG Koblenz a.D.), Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Rohlfing sowie Herr Vorsitzender Richter am BGH, Dr. Hermann (Senatsvorsitzender des III. Zivilsenats).


Oktober 2024 I KommRisk I Sicherheitkonzepte: Stadt Eschenbach (Oberpfalz) – Badeplatz Kleiner Rußweiher und Campingplätze

Die Stadt Eschenbach hat KommRisk mit einem Sicherheitskonzept für den Kleinen Rußweiher beauftragt. Das früher entgeltpflichtige Freibad, für das die Stadt eine Wasseraufsicht stellte, wird Mithilfe des Sicherheitskonzepts von KommRisk in einen unentgeltlichen Naturbadeplatz umgewandelt, dessen Bade- und Erholungsbetrieb nicht beaufsichtigt wird. Die Beauftragung erstreckt sich außerdem noch auf die am Gewässer liegenden städtischen und privaten Campingplätze. Der Ortstermin hat schon stattgefunden; KommRisk wird die gebotenen Gefahrabwendungsmaßnahmen so rechtzeitig vorliegen, dass sie zur Badesaison 2025 umgesetzt sind.


Oktober 2024 I KommRisk I Sicherheitkonzepte: Campingplatz Kahl am Main

Der Eigenbetrieb der Gemeinde Kahl am Main „Campingplatz und Kahler Seenbäder“ hat KommRisk mit einem Sicherheitskonzept für einen der größten Campingplätze Deuchtschlands beauftragt. Der Campingplatz liegt an einem See, der von den „Campern“ aber auch von Tagegästen zum Baden und zur Erholung genutzt wird. Der Campingplatz wird im Sommer bei schönem Wetter von tausenden Gästen/Tag besucht und stellt den Besuchern diverse Erholungsmöglichkeiten zur Verfügung (z.B. Minigolf, Fun-Park im Wasser u.v.m.). Der Ortstermin hat schon stattgefunden; KommRisk wird die gebotenen Gefahrabwendungsmaßnahmen so rechtzeitig vorliegen, dass sie zur Badesaison 2025 umgesetzt sind.


Juli 2024 I KommRisk I Sicherheitskonzepte: „Münchner Badeseen“

Die Landeshauptstadt München hat KommRisk mit Sicherheitskonzepten für den Feldmochinger See, den Fasanerie See, die Langwieder Seen (Lußsee, Langwieder und Birkensee), das Badegelände Possenhofen (Starnberger See), den Lerchenauer See, den Regattaparksee und den Riemer See beauftragt.

Außerdem begleitet KommRisk die Planung der barrierefreien Rampen am Feldmochinger See und am Fasanerie See.


Juli 2024 I KommRisk I Akademie: Schulung bei der Stadt Frankfurt am Main

Rechtsanwalt Dr. Krafft wird im Auftrag der Stadt Frankfurt die städtischen Mitarbeiter zum Thema „Verkehrssicherungspflichten im Wald“ schulen.


Juli 2024 I KommRisk I Bundesweit: Auftrag der Stadt Frankfurt am Main

KommRisk erstellt im Auftrag der Stadt Frankfurt ein Sicherheitskonzept zum Thema „Veranstaltungen im Stadtwald“.


Juli 2024 I KommRisk I Akademie: Reform des chinesischen Staatshaftungsrechts

Im Auftrag der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ Peking) hat Rechtsanwalt Dr. Krafft zusammen mit dem Direktor des Bayerischen Gemeindetages die Grundzüge des kommunalen Haftungsrechts in Deutschland vorgestellt. Zu Gast war die Rechtsarbeitskommission des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China, die mit der Reform des chinesischen Staatshaftungsrechts beauftragt ist.


Mai 2024 I KommRisk I Bundesweit: Auftrag der Stadt Bad Soden – Salmünster

KommRisk wird im Auftrag der Stadt Bad Soden – Salmünster (Hessen) Sicherheitskonzepte zu zwei Naturbädern erstellen. Ziel der Sicherheitskonzepte ist es insbesondere, dass die Naturbäder (künstliche Becken mit Pflanzklärung) ohne „Wasseraufsicht“ betrieben werden können.


April 2024 I KommRisk I Akademie: Mitarbeiterschulung Allianz Versicherung AG

Halbtägige Schulung der Mitarbeiter der Allianz Versicherung AG, Bereich Bau- und Architektenrecht, durch Rechtsanwalt Dr. Krafft zum Thema Haftungsregime bei kommunalen Bauarbeiten.


Februar 2024 I KommRisk I Akademie: Vortrag Dr. Krafft beim 3. Frankurter Waldkongress

Rechtsanwalt Dr. Krafft von KommRisk wird am 22.02.2024 im Rahmen des 3. Frankfurter Waldkongresses, veranstaltet von der Stadt Frankfurt, zu Verkehrssicherungspflichten in Stadtwäldern referieren.


November 2023 I KommRisk I Rechtsprechung: Freispruch 2. Klasse für Bürgermeister

Entgegen der beiden Vorinstanzen hat das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (Urteil vom 27.11.2023 – 3 ORs 23/23) den Bürgermeister in dem bundesweit viel beachteten Verfahren, dem ein äußerst tragischer Unfall zugrunde lag (drei Kinder ertranken in einem kommunalen Dorfteich), freigesprochen. Zwar hat das Oberlandesgericht eine schuldhafte Verkehrssicherungspflichtverletzung des Bürgermeisters ausdrücklich bejaht und sich dabei auf die Ausführungen von Rechtsanwalt Dr. Krafft im Leitfaden – Badegewässer gestützt. Allerdings stehe nach Überzeugung des Gerichts nicht fest, dass die gebotenen Gefahrabwendungsmaßnahmen den Unfall verhindert hätten. Deshalb sei der Bürgermeister nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freizusprechen.

Ob das rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichtes im Ergebnis zutreffend ist, erscheint zweifelhaft. Dass die Entscheidung auch hätte anders ausfallen können, zeigen allein schon die Urteile der beiden Vorinstanzen (Amtsgerichts Schwalmstadt und Landgericht Marburg), die den Bürgermeister jeweils verurteilt hatten. Denn der Verkehrssicherungspflichtige schuldet nach der Rechtsprechung wirksame Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Unter den gegebenen Umständen wäre aber erforderlich gewesen, Haltevorrichtungen im Wasser, oberhalb der Wasserlinie, anzubringen gewesen. Dies hat das Amtsgerichts Schwalmstadt zu Recht auch gefordert, wurde aber vom Oberlandesgericht nicht thematisiert.

Näheres erfahren Sie im Podcast der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Link zum Podcast).


November 2023 I KommRisk I Bundesweit: KommRisk gewinnt Projektausschreibung „Flussbadeplätze Berlin Spreekanal“

Rechtsanwalt Dr. Krafft wird im Auftrag des Fluss Bad Berlin e.V. die Sicherheitsanforderungen für die geplanten Badeplätze des Landes Berlin im Spreekanal bestimmen. Näheres zum Projekt unter: https://www.flussbad-berlin.de/fluss-bad-projekt


Oktober 2023 I KommRisk I Akademie: Mitarbeiterschulung Versicherungskammer Bayern

Ganztägige Schulung der Mitarbeiter der Versicherungskammer Bayern, Bereich kommunale Haftpflicht, durch Rechtsanwalt Dr. Krafft zum Thema Haftung für Verkehrssicherungspflichtverletzungen der Kommunen.


August 2023 I KommRisk I Literatur: Autorenteam für die Neuauflage „Kommunales Haftungsrecht“ steht fest.

Das Standardwerk „Kommunales Haftungsrecht“, erschienen im ESV-Verlag, wird neu aufgelegt. Als Mitwirkende für die Neuauflage konnte RA Dr. Krafft von KommRisk namhafte Verfasser aus der Justiz (Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart, Oberlandesgericht München) und der Anwaltschaft gewinnen. Als Erscheinungsdatum ist Ende Dezember 2024 geplant.


September 2023 I KommRisk I Akademie: Vortrag Dr. Krafft beim 3. Koblenzer Tag des Amts- und Staatshaftungsrechts

RA Dr. Krafft von KommRisk wird am 19.09.2023 im Rahmen des 3. Koblenzer Tages des Amts- und Staatshaftungsrechts (Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Koblenz und Pro Justiz Rheinland e.V.) zu verfahrensrechtlichen Problemfeldern im Amts-, Staatshaftungs- und Entschädigungsverfahren referieren.

Weitere Themen: Prof. Dr. F. Shirvani (Bonn) – Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche wegen rechtswidriger Coronaschutz-Verordnungen; Richter am BGH Dr. M. Kessen – Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Amts-, Staatshaftungs- und Entschädigungsverfahren.


September Juli 2023 I KommRisk I Akademie: Vortrag Dr. Krafft bei der ABS Tagung

RA Dr. Krafft von KommRisk wird am 12.09.2023 bei der Tagung der Arbeitsgemeinschaft Badeseen und Naturteiche in Schwabach zu Verkehrssicherungspflichten in derartigen Badegewässern referieren.


Mai 2023 I KommRisk I Bundesweit: Naturbadeplatz Westerholt (Niedersachsen)

KommRisk hat den ersten Auftrag zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für einen Badeplatz in Niedersachsen erhalten. Am 05.05.2023 fand der Ortstermin bei der Gemeinde Wardenburg statt. Die Gemeinde hat in den Sommermonaten bisher eine Wasseraufsicht gestellt. Diese kann aufgrund der Empfehlungen von KommRisk zukünftig wegfallen. Neben der Beschilderung für den Badeplatz wird KommRisk u.a. noch eine Hausordnung entwerfen und den Kiosk-Pachtvertrag anpassen.


März 2023 I KommRisk I Akademie: Vorstellung des Leitfadens „Badegewässer“ bei der Deutschen Richterakademie: 

Am 01.03.2023 wurde der Leitfaden „Badegewässer“, verfasst von Rechtsanwalt Dr. Krafft im Auftrag des Bayerischen Justizministeriums, bei der Deutschen Richterakademie vorgestellt. Die Vorstellung erfolgte im Rahmen des ganztägigen Vortrags von Rechtsanwalt Dr. Krafft bei der Deutschen Richterakademie für das Fachgebiet „Kommunale Verkehrssicherungspflichten – Amtshaftung“ (zum Download Leitfaden). An der Veranstaltung bei der DRA nahmen ca. 25 Richter*innen und Juristen aus ganz Deutschland teil (zum Tagungsprogramm).


Dezember 2022 I KommRisk I Rechtsprechung: Rechtsprechungsänderung zum Haftungsregime im Falle der Verletzung der Gewässerunterhaltungspflicht:

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 01.12.2022 – III ZR 54/21 nunmehr entschieden, dass die öffentliche Hand für Verletzungen der Gewässerunterhaltungspflicht nach dem Recht der öffentlichen Ersatzleistungen, insbesondere der Amtshaftung gemäß § 839 BGB, Art. 34 GG haftet. Zuvor entsprach es der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass sich die Einstandspflicht der öffentlichen Hand hierfür nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 823 Abs. 1 BGB, bemisst, während für Schäden im Zusammenhang mit dem Gewässerausbau das Recht der öffentlichen Ersatzleistungen galt. Die Rechtsprechungsänderung ist uneingeschränkt zu begrüßen. Sie wurde von Stimmen in der Literatur schon früher gefordert (vgl. dazu Krafft in Rotermund Krafft, Kommunalhaftung, 5. Auflage 2013, Rz. 64, 969 – juris). Damit erübrigt sich mit Blick auf das Haftungsregime die schwierige Abgrenzung zwischen Schäden wegen Defiziten der Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus. Ihre Ersatzfähigkeit ist einheitlich nach Amtshaftungsgrundsätzen zu beurteilen.

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