Natürliche Seen und Badeseen sind der Klassiker unter den kommunalen Badegewässern. Befinden sich dort aber Stege, Badeinseln
oder sonstige Anlagen im Wasser geben „technische Regeln“ vor, dass allein deshalb eine Wasseraufsicht gestellt werden müsse. Viele Kommunen haben daher solche Anlagen zurückgebaut, sehr zum Unmut der Bevölkerung.
Mit einem KommRisk I Sicherheitskonzept werden die Voraussetzung geschaffen, Stege, Badeinseln etc. zu erhalten,
ohne eine Wasseraufsicht stellen zu müssen.
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Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Erstellung eines Leitfadens zur Verkehrssicherungspflicht an Badegewässern
Landeshauptstadt München
Novellierung der Bade- und Bootsverordnung
Neuordnung und Erweiterung des Gemeingebrauchs in und auf der Isar
Gemeinde Schwangau und Landkreis Ostallgäu
Sicherheitskonzept „Bannwaldsee“
Badeplatz im Landschaftsschutzgebiet mit unmittelbar angrenzendem Camingplatz
Landeshauptstadt München
Rechtsgutachten „Erforderlichkeit von Notrufsäulen an Badeplätzen“