Diese FAQs beantworten gebietsübergreifende Fragen zu KommRisk | Legal Risk Management unabhängig davon, ob es um Badeplätze, Grünanlagen, Wege in der Natur, Sport- und Freizeitanlagen, Veranstaltungen, Zufahrtsschutz, strafrechtliche Verantwortung oder Medien- und Reputationsfragen geht.
Was macht KommRisk?
KommRisk berät Kommunen, kommunale Entscheidungsträger, Unternehmen und Vereine zu Haftungsrisiken, Verkehrssicherungspflichten und persönlicher strafrechtlicher Verantwortung. Im Mittelpunkt stehen rechtlich fundierte Sicherheitskonzepte, präventives Legal Risk Management sowie Unterstützung in Krisen-, Haftungs- und Konfliktsituationen.
Was bedeutet Legal Risk Management bei KommRisk?
Legal Risk Management bedeutet, Risiken nicht erst nach einem Unfall oder Schadensereignis zu betrachten, sondern vorher systematisch zu erkennen, zu bewerten und zu steuern. Ziel ist es, Unfälle möglichst zu vermeiden und zugleich nachzuweisen, dass die Verantwortlichen die rechtlichen Vorgaben eingehalten haben.
Was ist das Alleinstellungsmerkmal von KommRisk?
KommRisk leitet sämtliche Empfehlungen, Gutachten etc. aus den im Einzelfall einschlägigen rechtlichen Vorgaben ab. Denn im Ergebnis urteilen Juristen (Gerichte und Staatsanwaltschaften) über Haftung und persönliche Verantwortlichkeit. Darin liegt der entscheidende Unterschied zu rein fachtechnischen Gutachten.
Warum genügt eine rein interne Gefahrenbeurteilung oft nicht?
In komplexen Fällen fehlt intern häufig die rechtliche Spezialisierung, um ein sachkundiges Urteil belastbar zu treffen. Ein KommRisk | Sicherheitskonzept dokumentiert, dass die Bewertung durch spezialisierte Dritte erfolgt ist und die Verantwortlichen nicht lediglich eine pauschale oder unvollständige Einschätzung vorgenommen haben.
Endet die eigene Verantwortung mit der Delegation von Pflichten auf Dritte?
Nein. Werden Aufgaben oder Verkehrssicherungspflichten auf Dritte übertragen, etwa Vereine, Betreiber, Dienstleister oder Veranstalter, endet die Verantwortung nicht. Es verbleiben sekundäre Verkehrssicherungspflichten, insbesondere Auswahl-, Organisations- und Kontrollpflichten. KommRisk prüft, ob Übertragung, Verträge, Kontrollen und Versicherungsschutz mit Blick auf die sekundäre Verkehrssicherungspflicht belastbar ausgestaltet sind und der Dritte seine primären Pflichten erfüllt.
Was ist ein KommRisk | Sicherheitskonzept?
Ein KommRisk | Sicherheitskonzept ist ein rechtlich begründetes Konzept zur Gefahrenabwehr und Gefahrensteuerung. Es legt fest, welche Maßnahmen im konkreten Einzelfall erforderlich, zumutbar und praktisch umsetzbar sind. Zugleich dokumentiert es das sachkundige „Ex-ante“-Urteil, das im Haftungs- oder Ermittlungsfall für die Exkulpation entscheidend ist.
Welche Ziele verfolgt ein KommRisk | Sicherheitskonzept?
Ein KommRisk | Sicherheitskonzept verfolgt im Wesentlichen drei Ziele:
- Unfallvermeidung durch geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Gefahrensteuerung,
- Exkulpation, also die rechtliche Entlastung der Verantwortlichen durch die dokumentierte Pflichterfüllung, sowie
- Schutz der Außenwahrnehmung (Reputationsschutz), weil der Vorwurf der Untätigkeit oder eines sonstigen Pflichtverstoßes belastbar widerlegt wird.
Warum ist der Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung so relevant?
Strafrechtliche Verantwortung ist immer persönliche Verantwortung; dagegen gibt es keinen Versicherungsschutz. Sie kann nicht nur unmittelbare Unfallverursacher treffen, sondern alle Personen, die für Organisation, Delegation, Kontrolle oder Risikobewertung verantwortlich sind. Deshalb geraten gerade in hierarchischen Strukturen (wie Kommunen und Unternehmen) Entscheidungsträger schnell in den Fokus von Ermittlungsbehörden.
Kann KommRisk auch bei strafrechtlichen Ermittlungen unterstützen?
Ja. Wir von KommRisk sind zwar keine Strafverteidiger, verstehen uns aber als Interessenvertreter der Beschuldigten. KommRisk vermittelt bei Bedarf erfahrene Strafverteidiger und unterstützt diese in fachlicher Hinsicht mit Analysen der (kommunalen) Organisations-, Sicherheits- und Entscheidungsstrukturen, der Rekonstruktion von Abläufen sowie fachlichen Stellungnahmen und Gutachten zur Vorlage bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Wann sollte ein KommRisk | Sicherheitskonzept erstellt werden?
Ein Sicherheitskonzept ist sinnvoll, wenn eine Kommune eine Fläche, Einrichtung oder Veranstaltung der Öffentlichkeit zugänglich macht oder deren Nutzung ändert. Das gilt vor allem bei unklarer Rechtslage, fehlender technischer Normung, erhöhtem Unfallrisiko, Personalengpässen, öffentlichkeitswirksamen Risiken und vor allem nach Unfällen.
Welche Risiken werden in einem KommRisk | Sicherheitskonzept betrachtet?
KommRisk betrachtet sowohl tatsächliche Unfallgefahren als auch rechtliche Verantwortlichkeiten. Dazu gehören u. a. Organisations- und Kontrollrisiken, Delegationsfragen, Schnittstellen zu Dritten, Anforderungen an Aufsicht und Betrieb, Versicherungsschutz sowie mögliche strafrechtliche und reputationsbezogene Folgen.
Was ist ein „Ex-ante“-Urteil?
Das „Ex-ante“-Urteil ist die von der Rechtsprechung geforderte sachkundige Bewertung der Gefahrenlage vor einem möglichen Unfall. Entscheidend ist nicht die rückblickende Betrachtung nach einem Ereignis, sondern ob die Verantwortlichen vorher nachvollziehbar geprüft haben, welche Risiken bestehen und welche Maßnahmen rechtlich geboten sind. Ein KommRisk | Sicherheitskonzept ist ein solches „Ex-ante“ Urteil.
Warum ist ein dokumentiertes „Ex-ante“-Urteil so wichtig?
Nach schweren oder tödlichen Unfällen wird in der Regel geprüft, ob Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden. Ein dokumentiertes und belastbares „Ex-ante“-Urteil zeigt, dass die Verantwortlichen die Gefahrenlage erkannt, rechtlich bewertet und geeignete Maßnahmen umgesetzt haben. Das ist für die Entlastung der Verantwortlichen gegenüber Ermittlungsbehörden, Gerichten, Öffentlichkeit und Medien entscheidend.
Wie beginnt die Zusammenarbeit mit KommRisk?
Am Anfang steht eine Klärung des konkreten Anliegens: Welche Nutzung, Einrichtung, Veranstaltung oder Konfliktsituation ist betroffen? Danach erstellt KommRisk regelmäßig ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang, Arbeitsschritten und einer Kostenschätzung.
Wie läuft die Erstellung eines KommRisk | Sicherheitskonzepts ab?
Der Ablauf ist praxisorientiert und nachvollziehbar strukturiert.
- Schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Kostenschätzung
- Ortstermin mit Begehung und Gefahrenbewertung
- Gefahrabwendungs- und -steuerungskonzept mit konkreten Maßnahmenempfehlungen
- Umsetzung durch die Verantwortlichen
- Abnahme der getroffenen Maßnahmen
- Praxistest und abschließende Bewertung nebst Erteilung des KommRisk | Zertifikats
Was ist ein KommRisk | Zertifikat?
Mit einem KommRisk | Zertifikat wird das Sicherheitskonzept abgeschlossen. Es bescheinigt den Verantwortlichen, dass sie das von der Rechtsprechung geforderte „Ex-ante“-Urteil in Form des KommRisk | Sicherheitskonzeptes getroffen und die notwendigen Maßnahmen ergriffen haben.
Was bedeutet die Abnahme der getroffenen Maßnahmen?
Bei der Abnahme prüft KommRisk, ob die empfohlenen Maßnahmen konzeptkonform umgesetzt wurden. Die Abnahme dokumentiert und belegt, dass die Kommune die empfohlenen Maßnahmen nicht nur beschlossen, sondern auch tatsächlich ergriffen hat.
Was enthält ein Gefahrabwendungs- und -steuerungskonzept?
Das Gefahrabwendungs- und -steuerungskonzept ist das Herzstück eines KommRisk | Sicherheitskonzeptes. Es beschreibt die tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, bewertet die festgestellten Risiken und legt die notwendigen Maßnahmen fest. Dazu gehören unter anderem Beschilderung, Benutzungsregeln, Aufsichtskonzepte, organisatorische Zuständigkeiten, Kontrollpflichten, Betriebsregelungen (Dienstanweisungen), Rettungswege usw.
Reicht es aus, technische Regeln oder DIN-Normen einzuhalten?
Technische Regeln und DIN-Normen sind wichtige Orientierungspunkte. Sie beantworten aber nicht allein die rechtliche Frage, welche Maßnahmen im konkreten Einzelfall erforderlich und zumutbar sind. KommRisk verbindet deshalb technische Anforderungen mit einer rechtlichen Bewertung der jeweiligen Nutzung, Örtlichkeit und Verantwortungsstruktur.
Sind Abweichungen von technischen Regeln möglich?
Ja. Abweichungen können möglich sein, wenn sie im Einzelfall sachlich begründet und durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. Gerade bei bestehenden Anlagen, geänderten technischen Regelwerken oder finanziell unverhältnismäßigen Anforderungen prüft KommRisk, ob der vorhandene Zustand haftungssicher beibehalten werden kann oder angepasst werden muss.
Unterstützt KommRisk auch in akuten Krisensituationen?
Ja. KommRisk unterstützt in akuten Haftungs-, Ermittlungs-, Konflikt- und Kommunikationssituationen. Dazu gehören die rechtliche Aufarbeitung des Sachverhalts, die Abstimmung mit Strafverteidigern, die Bewertung bestehender Organisationsstrukturen sowie die Entwicklung einer haftungsrechtlich sensiblen Kommunikationsstrategie.
Warum gehört Kommunikation zur Risikosteuerung?
Nach Unfällen, Schadensereignissen oder Sicherheitsvorfällen entstehen häufig mediale Dynamiken. Komplexe rechtliche und organisatorische Zusammenhänge werden dabei oft verkürzt dargestellt. KommRisk unterstützt Kommunen dabei, rechtlich abgestimmt, klar und strategisch zu kommunizieren – bei Bedarf auch durch öffentlichkeitswirksame Richtigstellungen über KommRisk-TV.
Können bestehende Konzepte überprüft oder fortgeschrieben werden?
Ja. KommRisk überprüft bestehende Sicherheits-, Nutzungs- oder Veranstaltungskonzepte und bewertet, ob sie rechtlich tragfähig, praktisch umsetzbar und noch aktuell sind. Bei wiederkehrenden Nutzungen oder Veranstaltungen können bestehende Konzepte als Grundlage dienen und anhand neuer Erfahrungen oder Rechtsentwicklungen fortgeschrieben werden.
Können mit KommRisk Kosten eingespart werden?
Ja. KommRisk prüft, welche Maßnahmen rechtlich wirklich erforderlich sind, wo überobligatorische Maßnahmen entfallen oder durch weniger kostenintensive Lösungen ersetzt werden können. Ziel ist ein rechtlich tragfähiger, praktisch umsetzbarer und wirtschaftlich vertretbarer Standard, der einer rechtlichen Prüfung standhält.
Was sind KommRisk | Einsparkonzepte?
KommRisk | Einsparkonzepte bestimmen den rechtlich gebotenen Mindeststandard. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob bisherige Maßnahmen reduziert, angepasst oder durch Änderungen des rechtlichen Rahmens ersetzt werden können, ohne dass sich Haftungs- oder Strafverfolgungsrisiken erhöhen.
Welche Bedeutung hat Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz ist wichtig, ersetzt aber keine rechtssichere Organisation. Denn Versicherungen schützen nicht vor strafrechtlicher Verurteilung, Ermittlungsverfahren, emotionaler Belastung oder Reputationsschäden. KommRisk prüft aber, ob der bestehende Versicherungsschutz persönliche Risiken, Strafrechtsschutz, Regressfragen oder Tätigkeiten in kommunalen Gesellschaften bedarfsgerecht abdeckt.
