KommRisk I Zufahrtschutzkonzepte mit „Augenmaß“
Können Veranstaltungen im öffentlichen Raum überhaupt noch durchgeführt werden?
Viele Kommunen beschäftigen sich mit dem Thema Zufahrtschutzkonzepte für die Veranstaltungen auf ihrem Gemeindegebiet; aktuell gilt die Aufmerksamkeit den Weihnachtsmärkten. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister fragen sich dabei in erster Linie, ob sie sich der Haftung bzw. strafrechtlichen Verfolgung aussetzen, wenn für ihre Veranstaltungen oder Veranstaltungen Dritter kein Zufahrtschutzkonzept existiert oder sie die Veranstaltung absagen müssen.
KommRisk sorgt für Rechtssicherheit und schützt vor strafrechtlicher Verfolgung!
KommRisk prüft auf Wunsch, ob eine Kommune rechtlich verpflichtet ist, ein Zufahrtschutzkonzept zu erstellen bzw. ein solches dem Veranstalter im Wege einer Auflage aufgegeben werden muss.
Mit einem Rechtsgutachten sichert KommRisk die kommunalen Entscheidungsträger ab, die sich zu Recht dafür entscheiden, für Veranstaltungen auf ihrem Gemeindegebiet kein Zufahrtschutzkonzept vorzusehen.
KommRisk I Zufahrtschutzkonzepte für Kommunen
Wird ein Zufahrtschutzkonzept gewünscht oder ist die Kommune dazu rechtlich verpflichtet, erstellt KommRisk das Zufahrtschutzkonzept nach den maßgeblichen rechtlichen Kriterien.
KommRisk I Zufahrtschutzkonzepte sind Sicherheitskonzepte von Juristen für Juristen. Denn Richter/Staatsanwälte befinden über die Haftung der Kommunen und ihrer Entscheidungsträger nach den einschlägigen rechtlichen Kriterien.
Die DIN SPEC 91414-1:2022-11 und die DIN SPEC 91414-2:2022-11, die in der Praxis angewandt werden, sind nach Meinung von KommRisk überzogen und kein verbindlicher Maßstab für die Rechtsprechung.
KommRisk I Zufahrtschutzkonzepte I Leistungen
Entschließt sich eine Kommune für ein Zufahrtschutzkonzept, bestimmt KommRisk die einzelnen Sperrmittel, ihre Situierung unter Berücksichtigung aller „stakeholder“ und gibt sie den Kommunen zur Umsetzung vor. Nach Ende der Veranstaltung werden die Erfahrungen aus der „gelebten“ Veranstaltung ausgewertet und einzelne Maßnahmen gegebenenfalls nachgebessert.
Zur Exkulpation der kommunalen Entscheidungsträger und als „Blaupause“ für wiederkehrende Veranstaltungen erstellt KommRisk ein Rechtsgutachten, das die von der Kommune getroffenen Maßnahmen zum Zufahrtschutz als rechtskonform bestätigt. Darin inkludiert ist auch die Begründung, warum etwaige Abweichungen von den DIN SPEC und sonstigen existierenden Vorschlägen gerechtfertigt sind.
Für die technische Prüfung des Sperrmitteleinsatzes greift KommRisk auf Fachfirmen zurück, die über eine herausragende Expertise und langjährige Erfahrungen (Militär und Polizei) verfügen und die sich in der Zusammenarbeit mit KommRisk bewährt haben.